Steuerrecht & Buchhaltung23. November 2025

PayPal-Gebühren und Umsatzsteuer: Korrekter Umgang in der Buchhaltung

PayPal-Gebühren enthalten 19% Umsatzsteuer nach §13b UStG (Reverse-Charge). Als Regelbesteuerer können Sie die Vorsteuer abziehen – dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie PayPal-Gebühren berechnen, korrekt buchen und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung von PayPal-Gebühren. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

1. Grundlagen: Umsatzsteuer in PayPal-Gebühren

📊 Die wichtigsten Fakten

  • PayPal-Gebühren unterliegen 19% Umsatzsteuer nach deutschem Recht (Reverse-Charge)
  • Steuerschuldnerschaft verlagert sich auf deutschen Unternehmer (§13b UStG)
  • Vorsteuerabzug möglich für vorsteuerabzugsberechtigte Regelbesteuerer

Wer berechnet die Umsatzsteuer?

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. ist in Luxemburg ansässig und erbringt Zahlungsdienstleistungen an deutsche Unternehmen. Nach §13b UStG (Reverse-Charge) verlagert sich die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, d.h. auf Sie als deutschen Unternehmer. Mehr zu den aktuellen Gebühren 2025.

🔍 Was bedeutet das konkret?

PayPal weist in Ihren Kontoauszügen die Gebühren netto aus. Sie müssen die Umsatzsteuer selbst berechnen und in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl als Umsatzsteuer (wegen Reverse-Charge) als auch alsVorsteuer (wenn vorsteuerabzugsberechtigt) angeben.

Ergebnis: Bei Regelbesteuerern neutralisiert sich der Effekt. Kleinunternehmer nach §19 UStG können keine Vorsteuer geltend machen.

2. Buchungsbeispiele nach DATEV-Standard

📚 Standardbuchung für Regelbesteuerer

Beispiel: PayPal-Gebühr von 3,00 € (netto)

KontoBezeichnungSollHaben
4910Bankgebühren3,00 €
1576Abziehbare Vorsteuer 19%0,57 €
1200Bank3,57 €

Reverse-Charge-Buchung (zusätzlich erforderlich):

  • • Umsatzsteuer aus Reverse-Charge: 0,57 € (Zeile 48 UVA)
  • • Vorsteuerabzug: 0,57 € (Zeile 67 UVA)

🏢 Buchung für Kleinunternehmer (§19 UStG)

Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Die Gebühren werden brutto als Betriebsausgabe gebucht.

Beispiel: PayPal-Gebühr von 3,57 € (brutto)

KontoBezeichnungSollHaben
4910Bankgebühren3,57 €
1200Bank3,57 €

2.5 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA): Schritt-für-Schritt

Nach der Buchung müssen Sie die PayPal-Gebühren in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) korrekt erfassen. Hier ist die exakte Vorgehensweise für ELSTER:

📋 ELSTER-Eintragung in 4 Schritten

1

Reverse-Charge Umsatzsteuer erfassen

Formular: Umsatzsteuer-Voranmeldung → Abschnitt C → Zeile 48

Bezeichnung: "Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)"

Betrag: Summe aller PayPal-Gebühren (netto) × 19% = Umsatzsteuer

Beispiel: 100,00 € Gebühren (netto) → 19,00 € in Zeile 48
2

Vorsteuerabzug geltend machen

Formular: Umsatzsteuer-Voranmeldung → Abschnitt D → Zeile 67

Bezeichnung: "Vorsteuerabzug für Leistungen im Sinne des § 13b UStG"

Betrag: Derselbe Betrag wie in Zeile 48 (sofern vorsteuerabzugsberechtigt)

Beispiel: 19,00 € in Zeile 67 → Neutralisiert Zeile 48
3

Zahllast prüfen

Bei Regelbesteuerern neutralisieren sich Zeile 48 und 67 gegenseitig. Die PayPal-Gebühren haben keinen Einfluss auf Ihre Zahllast.

Kleinunternehmer: Keine Eintragung erforderlich (kein Vorsteuerabzug möglich)

4

Dokumentation archivieren

Legen Sie eine monatliche Übersicht an mit:

  • • Summe aller PayPal-Gebühren (netto)
  • • Berechnete Umsatzsteuer (19%)
  • • Referenz zu PayPal-Kontoauszügen
  • • Buchungsbelegnummern

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsch: PayPal-Gebühren in Zeile 35 (steuerpflichtige Umsätze) eintragen
  • Falsch: Nur Zeile 48 ausfüllen, aber Zeile 67 vergessen
  • Falsch: Bruttobetrag statt Nettobetrag verwenden
  • Richtig: Nettobetrag × 0,19 in beide Zeilen (48 + 67) eintragen

3. DATEV-Kontenrahmen SKR03/SKR04

SKR03 (Empfohlen)

  • Bankgebühren:4910
  • Vorsteuer 19%:1576
  • Bank:1200

SKR04 (Alternative)

  • Bankgebühren:6855
  • Vorsteuer 19%:1406
  • Bank:1800

Alternative Konten

Manche Steuerberater bevorzugen Konto 4930 (Zahlungsverkehrsgebühren)statt 4910. Beide sind zulässig. Wichtig ist die konsistente Anwendung.Gebühren optimieren

4. Vorsteuerabzug: Wer ist berechtigt?

✅ Vorsteuerabzugsberechtigt

  • Regelbesteuerte Unternehmen – Volle Vorsteuer absetzbar
  • Gemischte Umsätze – Anteiliger Vorsteuerabzug nach §15 Abs. 4 UStG

❌ Nicht vorsteuerabzugsberechtigt

  • Kleinunternehmer §19 UStG – Keine Vorsteuer absetzbar
  • Steuerfreie Umsätze §4 UStG – Z.B. Ärzte, Versicherungen (mit Ausnahmen)

4.5 Vergleichstabelle: Regelbesteuerer vs. Kleinunternehmer

Die Behandlung von PayPal-Gebühren unterscheidet sich grundlegend zwischen Regelbesteuerern und Kleinunternehmern. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

AspektRegelbesteuererKleinunternehmer (§19 UStG)
Umsatzsteuer (19%)
Nach §13b UStG selbst berechnen (Reverse-Charge)
Keine USt-Berechnung erforderlich
Vorsteuerabzug
Möglich – 19% absetzbar
Nicht möglich
Buchung (Beispiel 3€)
Soll 4910: 3,00€ (netto)
Soll 1576: 0,57€ (VSt)
Haben 1200: 3,57€
Soll 4910: 3,57€ (brutto)
Haben 1200: 3,57€
UVA-Eintragung
Zeile 48: USt (0,57€)
Zeile 67: VSt (0,57€)
→ Neutralisiert sich
Keine UVA erforderlich
Finanzielle Auswirkung
Neutral

Vorsteuer gleicht USt aus

Höhere Kosten

Volle Bruttogebühr als Ausgabe

Effektive Belastung (100€ Gebühren)
100,00 €

Netto = Effektiv

119,00 €

Brutto (inkl. 19% USt)

💡 Fazit

Regelbesteuerer haben durch den Vorsteuerabzug einen klaren Vorteil: Sie zahlen effektiv nur den Nettobetrag. Kleinunternehmer tragen die volle Bruttogebühr, da sie keine Vorsteuer geltend machen können.Mehr zur Kontowahl

5. Dokumentation für das Finanzamt

Wichtig: PayPal stellt keine Rechnungen aus

PayPal versendet keine Rechnungen über Transaktionsgebühren. Die Kontoauszügedienen als Beleggrundlage gemäß §14 Abs. 1 UStG.

✓ Erforderliche Dokumentation

  • Monatliche PayPal-Kontoauszüge als PDF herunterladen und archivieren
  • Transaktionsdetails mit Rechnungsnummern/Kundennamen verknüpfen
  • Gebührenübersicht pro Monat/Jahr erstellen (z.B. Excel-Tabelle)
  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre gemäß §147 AO

5.5 Praxisbeispiel: Monatliche Abrechnung

So sieht die komplette Abrechnung in der Praxis aus. Dieses realistische Beispiel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Monat mit PayPal-Gebühren abrechnen:

📊 Beispiel: Online-Shop im März 2025

Transaktionsübersicht (10 Verkäufe)

DatumBetragGebühr (netto)USt (19%)Gebühr (brutto)
01.03.50,00 €1,74 €0,33 €2,07 €
05.03.120,00 €3,74 €0,71 €4,45 €
08.03.75,00 €2,54 €0,48 €3,02 €
12.03.200,00 €6,14 €1,17 €7,31 €
15.03.90,00 €2,94 €0,56 €3,50 €
18.03.150,00 €4,74 €0,90 €5,64 €
22.03.65,00 €2,24 €0,43 €2,67 €
25.03.180,00 €5,64 €1,07 €6,71 €
28.03.110,00 €3,54 €0,67 €4,21 €
30.03.95,00 €3,09 €0,59 €3,68 €
Summe März 202536,35 €6,91 €43,26 €

* Berechnung basiert auf PayPal-Standardgebühr 2,49% + 0,35€ pro Transaktion

1️⃣ DATEV-Buchung (Regelbesteuerer)

Soll 4910:36,35 €
Soll 1576:6,91 €
Haben 1200:43,26 €

2️⃣ UVA-Eintragung März

Zeile 48 (USt):6,91 €
Zeile 67 (VSt):6,91 €
Effekt auf Zahllast:0,00 €

Was Sie daraus lernen

  • Bei 1.135 € Umsatz fallen 43,26 € Bruttogebühren an (3,81% effektiv)
  • Als Regelbesteuerer zahlen Sie effektiv nur 36,35 € (durch Vorsteuerabzug)
  • Als Kleinunternehmer würden Sie die vollen 43,26 € tragen
  • Ersparnis durch Regelbesteuerung: 6,91 € pro Monat = 82,92 € pro Jahr

💡 Tipp: Nutzen Sie unseren PayPal Gebührenrechner um Ihre eigenen monatlichen Gebühren exakt zu berechnen und direkt die Netto/Brutto-Aufteilung für Ihre Buchhaltung zu erhalten. Spart Zeit und verhindert Rechenfehler!

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich PayPal-Gebühren in der EÜR angeben?

Ja, PayPal-Gebühren sind Betriebsausgaben und müssen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) unter Zeile 60 (Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben) oder Zeile 51 (Rechts- und Beratungskosten) erfasst werden. Die zugehörige Vorsteuer wird in Zeile 63 eingetragen.

Wie berechne ich die Umsatzsteuer auf PayPal-Gebühren?

Formel: Nettobetrag × 0,19 = Umsatzsteuer

Beispiel: Bei 5,00 € Gebühr (netto) → 5,00 € × 0,19 = 0,95 € USt → Brutto: 5,95 €

PayPal zieht den Bruttobetrag direkt vom Konto ab. Die Aufteilung in Netto/USt müssen Sie selbst vornehmen.

Gilt der Vorsteuerabzug auch für Auslandsgebühren?

Ja, auch bei internationalen Transaktionen mit höheren Gebühren (z.B. 3,99% + 0,35€) ist die 19%ige Umsatzsteuer enthalten und vorsteuerabzugsberechtigt – vorausgesetzt, Sie sind regelbesteuert. Die Währungsumrechnungsgebühr (3,5-4%) enthält ebenfalls Umsatzsteuer.

Muss ich PayPal-Gebühren ans Finanzamt melden (DAC7)?

PayPal meldet seit 2024 Ihre Einnahmen (nicht die Gebühren) automatisch ans Finanzamt, wenn Sie mehr als 30 Transaktionen oder 2.000€ Umsatz pro Jahr haben (DAC7-Regelung).

Die Gebühren selbst müssen Sie nicht separat melden – diese erfassen Sie nur in Ihrer Buchhaltung und EÜR/Bilanz als Betriebsausgaben.

Mehr zu DAC7-Meldepflichten →

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Das Finanzamt prüft:

  • Vollständigkeit der Kontoauszüge (lückenlose Archivierung)
  • Korrekte Verbuchung (Aufwandskonto + Vorsteuer)
  • Ordnungsgemäße Reverse-Charge-Behandlung in der UVA
  • Nachvollziehbarkeit der Berechnungen

Empfehlung: Legen Sie eine jährliche Übersicht aller PayPal-Gebühren an.

Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen

PayPal-Gebühren unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren mit 19% Umsatzsteuer nach §13b UStG. Regelbesteuerer können die Vorsteuer abziehen, Kleinunternehmer nicht.
Buchen Sie auf DATEV-Konto 4910 (SKR03) bzw. 6855 (SKR04) mit zugehöriger Vorsteuer auf Konto 1576 bzw. 1406.
Archivieren Sie monatlich die PayPal-Kontoauszüge als Beleggrundlage. Diese ersetzen die fehlenden Rechnungen.
Kleinunternehmer buchen brutto ohne Vorsteuerabzug. Die Gebühren sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation, insbesondere bei gemischten Umsätzen oder komplexen internationalen Transaktionen.

Weiterführende Ressourcen

Praxis-Tipp: Nutzen Sie den Gebührenrechner monatlich, um die exakten Beträge für Ihre Buchhaltung zu ermitteln. Dies erleichtert die DATEV-Buchung und EÜR-Erstellung erheblich.